Nutzungsbedingungen CarCollect

Artikel 1 – Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

  • Inserat: ein von einem Verkäufer auf CarCollect geschaltetes Inserat zum Zwecke des Verkaufs eines Fahrzeugs;
  • Gebot: ein vom Käufer abgegebenes Gebot für ein Fahrzeug, das von einem Verkäufer über CarCollect angeboten wird;
  • CarCollect: die Online-Automobilplattform, über welche die Bewertung und der Handel mit Fahrzeugen sowie deren administrative Abwicklung erfolgt;
  • CC: CarCollect B.V., mit Sitz (4707 ZH) Roosendaal, Bovendonk 15 (Handelskammernummer: 22039448);
  • Teilnehmer: das Unternehmen, das den Nutzungsbedingungen zustimmt, um Zugang zu CarCollect zu erhalten und es als Käufer und/oder Verkäufer zu nutzen;
  • Nutzer: jede (juristische) Person, die CarCollect und die Dienste von CC im Namen des Teilnehmers tatsächlich nutzt;
  • Nutzungsbedingungen: die derzeitigen Nutzungsbedingungen;
  • Kunde(n): eine dem Verkäufer bekannte Person, die sein Fahrzeug über CarCollect dem Verkäufer zum Kauf anbietet;
  • Käufer: der Teilnehmer, der ein Gebot auf über CarCollect angebotene Fahrzeuge abgibt oder Fahrzeuge über CarCollect kauft;
  • Vertrag/Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen CC und dem Teilnehmer, für die die Nutzungsbedingungen gelten;
  • Datenschutzrichtlinie: die Datenschutzrichtlinie von CC, wie sie in der letzten auf der Webseite veröffentlichten Fassung vorliegt;
  • Partei(en): der Teilnehmer und/oder CC;
  • Transaktion/Geschäft: der Vertrag, der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen wird, indem der Verkäufer ein Gebot des Käufers annimmt oder indem der Käufer den vom Verkäufer festgesetzten Preis für ein Fahrzeug anbietet;
  • Verkäufer: der Teilnehmer, der ein Fahrzeug mithilfe CarCollect anbietet und/oder verkauft;
  • Fahrzeug(e): ein motorisiertes oder nicht motorisiertes Fahrzeug, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Motorräder, Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen, Anhänger, Mopeds und Fahrräder mit Motorunterstützung, Traktoren, Anhänger, etc.;
  • Webseite: die Webseite www.carcollect.com, die sich im Besitz von CC befindet.

Artikel 2 - Zweck und Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

  1. Die Nutzungsbedingungen gelten für alle (Rechts-)Handlungen zwischen dem Teilnehmer und CC, ausdrücklich auch für die Nutzung von CarCollect, in welcher Form auch immer. Die Nutzungsbedingungen gelten auch nach Beendigung des Vertrags weiter, unabhängig davon, ob der Teilnehmer diese Beendigung CC ausdrücklich mitgeteilt hat. Die Anwendbarkeit anderer (Nutzungs-)Bedingungen oder Vereinbarungen wird ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Eine Abweichung von den Nutzungsbedingungen ist nur dann gültig, wenn diese Abweichung schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
  2. CC ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen oder Teile davon jederzeit zu ändern.
  3. Ziel von CarCollect ist es, eine Automobile-Plattform für die Bewertung und den Handel von Fahrzeugen durch Unternehmen (u.a. Autofirmen, Händlerholdings und Leasinggesellschaften) anzubieten, die daraus resultierenden Geschäfte abzuwickeln und den (Namens-)Bekanntheitsgrad von CarCollect und CC zu erhöhen.
  4. Die Datenschutzrichtlinie gilt für den Nutzer. Die Datenschutzrichtlinie erläutert, wie CC mit den (personenbezogenen) Daten des Teilnehmers und/oder des Nutzers umgeht und wie die Privatsphäre bei der Nutzung der Webseite und von CarCollect geschützt wird.

Artikel 3 - Stellung des CC

  1. Die von CC angebotene Dienstleistung ermöglicht es dem Teilnehmer, Fahrzeuge über CarCollect zu handeln. CC selbst ist kein Anbieter von Fahrzeugen auf CarCollect und übernimmt keine Haftung für die über CarCollect gehandelten Fahrzeuge und die damit abgeschlossenen Geschäfte. CC ist nicht an den Geschäften beteiligt und vermittelt lediglich zwischen Käufer und Verkäufer.
  2. Die Teilnehmer müssen etwaige Streitigkeiten untereinander gemäß den „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von CarCollect“ lösen, die für die zwischen Käufern und Verkäufern abgeschlossenen Geschäfte gelten.
  3. CC ist - auch im Interesse der Qualitätssicherung - berechtigt, die vom Verkäufer über CarCollect angebotenen Fahrzeuge jederzeit einem unabhängigen Audit zu unterziehen.

Artikel 4 - Konto und Registrierung

  1. Die Dienstleistungen von CC sind ausschließlich für den Unternehmensmarkt bestimmt.
  2. Um CarCollect nutzen zu können, ist die Beantragung eines Kontos und die Registrierung bestimmter Daten zwingend erforderlich (Angebot). Bei der Registrierung muss der Teilnehmer bei CC mindestens die folgenden Informationen zur Verfügung stellen: Name des Teilnehmers, Adressangaben, Name der Kontaktperson, E-Mail-Adresse der Kontaktperson, Telefonnummer, Handelskammernummer. Der Teilnehmer garantiert, dass die Person, die die Registrierung vornimmt, rechtlich dazu befugt ist und dass die angegebenen Informationen vollständig und richtig sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet, CC unverzüglich schriftlich über Änderungen der gemachten Angaben zu informieren. Die Beantragung eines Kontos und die Registrierung beinhalten auch das Einverständnis, dass CC die Daten u.a. im Zusammenhang mit der Kontoverwaltung speichert und nutzt.
  3. Nach der Registrierung und Zuteilung eines Kontos an den Teilnehmer (Annahme) kann der Teilnehmer unter seinem Konto Unterkonten für ihm bekannte Personen (einschließlich Mitarbeiter) beantragen (ein zusätzlicher Nutzer). Der Teilnehmer garantiert, dass alle Nutzer eines (Unter-)Kontos die Nutzungsbedingungen einhalten und dass diese Nutzer befugt sind, im Rahmen der über CarCollect angebotenen Dienstleistung im Namen des Teilnehmers zu handeln. Geschäfte, die von Nutzern eines Unterkontos abgeschlossen werden, gelten als einem vom Teilnehmer selbst abgeschlossenes Geschäft. Die Annahme einer Kontoanfrage durch das VU erfolgt durch eine Bestätigungs-E-Mail, die die Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) enthält.
  4. CC ist befugt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Konto gewährt wird oder nicht, seine Nutzung auszusetzen oder ein Konto zu widerrufen.
  5. Die Teilnehmer und Nutzer sind dafür verantwortlich, das Kennwort ihres Kontos gegenüber anderen geheim zu halten. Teilnehmer und Nutzer dürfen anderen Personen nicht erlauben, über ihr Konto auf CarCollect zuzugreifen. Jeder Nutzer haftet für die Folgen der unbefugten Nutzung seines Kontos durch andere, mit oder ohne Erlaubnis oder Wissen. Im Falle einer unberechtigten Nutzung hat der Benutzer CC unverzüglich darüber zu informieren.
  6. Der Nutzer kann sein (Unter-)Konto jederzeit kündigen. CC haftet in keinem Fall für Schäden des Nutzers oder des Teilnehmers, die sich aus dieser Kündigung ergeben.

Artikel 5 - Nutzung von CarCollect und/oder der Webseite

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, (a) die Nutzungsbedingungen, (b) die geltenden Gesetze und Vorschriften und (c) alle von CC erteilten Anweisungen strikt einzuhalten.
  2. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer oder Nutzer (einschließlich E-Mail-Adressen und Telefonnummern) zu erfassen und/oder diese außerhalb von CarCollect anzusprechen, um über CarCollect angebotene Fahrzeuge zu erwerben und/oder eigene Fahrzeuge, Produkte und/oder Dienstleistungen zu verkaufen oder anzubieten.
  3. Darüber hinaus haben die Teilnehmer, auch wenn sich dies nicht direkt oder indirekt aus Artikel 5.1 der Nutzungsbedingungen ergibt, jede Handlung zu unterlassen, die:
    1. die Rechte von CC oder Dritter, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder Rechte zum Schutz der Privatsphäre, verletzen;
    2. die Verbreitung von Viren, Trojanern, Würmern, Bots oder anderer Software betreffen, die ein automatisiertes Werk oder Daten beschädigen, unbrauchbar oder unzugänglich machen, löschen oder sich aneignen können oder die dazu bestimmt sind, technische Schutzmaßnahmen der Webseite, von CarCollect oder der Computersysteme von CC zu umgehen;
    3. zur Versendung von unaufgeforderten Nachrichten an Personen führen, deren E-Mail-Adresse über die Webseite und/oder CarCollect erlangt wurde;
    4. zur Änderung, Beschädigung, Deaktivierung, Überlastung, Behinderung oder Erschwerung der Nutzung der Webseite und/oder von CarCollect führen;
    5. die Bedrohung, Beleidigung, Diskriminierung oder Belästigung anderer beinhalten;
    6. Material oder Nachrichten zu übermitteln, die falsch, bedrohlich, beleidigend, diskriminierend, belästigend, ungesetzlich, schändlich, vulgär, obszön, verleumderisch, irreführend oder betrügerisch sind oder ausdrückliche oder grafische Beschreibungen sexueller Handlungen enthalten oder die Privatsphäre anderer verletzen.
  4. CC reguliert nur die Kommunikation zwischen Teilnehmern und Nutzern auf CarCollect, nicht den Inhalt. Es findet eine Überwachung, indem stichprobenartig die Inserate auf CarCollect betrachtet und bewertet werden. Angesichts der Art und des Umfangs der Inhalte auf CarCollect kann CC keine Gewähr für die Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Integrität oder Richtigkeit dieser Inserate übernehmen. CC haftet daher nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Teilnehmern und/oder Nutzern, auch nicht in Bezug auf die von ihnen auf CarCollect bereitgestellten Dateien, Daten und/oder Materialien. Der Teilnehmer ist für die (inhaltliche) Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder seinen Nutzern auf CarCollect zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich.
  5. CC haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung oder anderweitige Beeinträchtigung der Erreichbarkeit oder Nichtverfügbarkeit der Webseite und/oder von CarCollect für den Teilnehmer entstanden sind.

Artikel 6 - Inserate

  1. Über CarCollect kann der Verkäufer ein Inserat aufgeben.
  2. In jedem Inserat wird ein Fahrzeug angeboten.
  3. Der Verkäufer garantiert, dass der Text, der Preis, die Eigenschaften und das Foto/die Fotos im Inserat dem angebotenen Fahrzeug entsprechen.
  4. Der Verkäufer gibt im Inserat das Datum an, an dem er das Fahrzeug voraussichtlich liefern kann. Ändert sich dieser Termin, so wird der Verkäufer diesen Termin auch im Inserat schnellstmöglich ändern, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Überschreitung des ursprünglich vom Verkäufer erwarteten Liefertermins.
  5. Sobald das im Inserat angebotene Fahrzeug verkauft wurde, wird das Inserat für Dritte auf CarCollect auf unsichtbar gestellt. Das Inserat bleibt (archiviert und für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten) für Käufer und Verkäufer sichtbar. Ein Fahrzeug, das vom Verkäufer nicht mehr angeboten wird, bleibt (archiviert und für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten) für den Verkäufer sichtbar.

Artikel 7 - Transaktionen und Gebote

  1. Teilnehmer können über CarCollect ein Gebot auf ein Inserat abgeben.
  2. Ein Gebot gilt für einen Zeitraum von vier Wochen.
  3. Ein Gebot für ein in einem Inserat angebotenes Fahrzeug ist für den Verkäufer nicht bindend. Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein Gebot anzunehmen, es sei denn, der Verkäufer bietet das Fahrzeug zu einer konkreten Preisvorstellung an und der Käufer hat diese Preisvorstellung geboten.
  4. Das Geschäft zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt zustande, wenn (a) der Verkäufer ein Gebot annimmt, indem er das Fahrzeug über CarCollect an den Käufer vergibt, oder (b) wenn der Käufer den vom Verkäufer angegebenen Preis geboten hat. Ist der Verkäufer (noch) nicht im Besitz des Fahrzeugs, wird das Geschäft unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass das Fahrzeug vom Kunden an den Verkäufer geliefert wird.
  5. Der Verkäufer wird alles tun, was vernünftigerweise von ihm verlangt werden kann, um den Kunden zu veranlassen, das Fahrzeug an den Verkäufer zu liefern. Außer in Fällen höherer Gewalt schuldet der Verkäufer dem Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises, mindestens jedoch 1.000 €.
  6. Der Käufer schuldet dem Verkäufer für jedes Geschäft einen Betrag von 75 € ohne Mehrwertsteuer für Verwaltungskosten.
  7. Ein vom Käufer abgegebenes Gebot kann nicht zurückgenommen werden, es sei denn: (1) es liegt ein offensichtlicher Irrtum vor und der Käufer benachrichtigt CC per E-Mail (an support@carcollect.com) innerhalb einer Stunde nach Abgabe des Gebots und es ist für CC - nach eigenem Ermessen - eindeutig zu erkennen, dass es sich um einen offensichtlichen Irrtum handelt, oder (2) alle beteiligten Parteien sind mit der Rücknahme des Gebots einverstanden.
  8. Es ist nicht gestattet, Gebote mit einem Inserat abzugeben, die darauf abzielen, das Bietverfahren zu stören.
  9. Wird ein Inserat aufgrund des Ablaufs des Schaltungszeitraums oder aus einem anderen Grund entfernt, werden auch die zugehörigen Gebote entfernt.
  10. CC ist nicht verantwortlich für den Inhalt und/oder der Durchführung des Geschäfts. Zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen gelten für die Transaktionen die „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen CarCollect“, es sei denn, die betroffenen Teilnehmer haben schriftlich andere Bedingungen vereinbart. Ein Teilnehmer kann CC niemals dafür in Haftung nehmen, sofern ein anderer Teilnehmer das Geschäft nicht einhält.

Artikel 8 – Zahlung

  1. Der Verkäufer wickelt das Geschäft mit dem Käufer gemäß den Bestimmungen in den „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen CarCollect“ oder anderen zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten (allgemeinen) Bedingungen ab. CC ist in keiner Weise an dieser Angelegenheit beteiligt oder in sonstiger Weise in diese verwickelt.
  2. Das Geschäft wird per Banküberweisung abgewickelt; Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Artikel 9 - Transport

  1. Für die Lieferung der Fahrzeuge können die Parteien den Transport durch die Transportpartner von CC nutzen. CC selbst ist kein Anbieter für den Transport von Fahrzeugen und übernimmt keine Haftung für den Transport von Fahrzeugen. CC vermittelt lediglich zwischen den Parteien und den Transportpartnern von CC.
  2. Der Käufer kann den Transport über CarCollect beantragen, wenn die Zahlung für das Fahrzeug erfolgt ist. In einigen Fällen ist der Transport über CarCollect für den Verkäufer obligatorisch; wenn dies der Fall ist, wird dies in der Anzeige angegeben. Im Falle eines obligatorischen Transports über CarCollect wird der Transport automatisch angefordert, nachdem der Käufer das Fahrzeug bezahlt hat und der Verkäufer sich um die Bearbeitung der Dokumente gekümmert hat (einschließlich der Entschädigung).
  3. Die Transportpartner von CC sind für die Planung des Transports des Fahrzeugs verantwortlich. Der Transportpartner von CC kontaktiert die Parteien bezüglich des Be- und Entladetermins.
  4. Bei den in der Anzeige angegebenen Transportkosten handelt es sich um indikative Grundpreise, ohne zusätzliche Kosten.
  5. Sobald das Fahrzeug an den Käufer geliefert wird, schickt CC eine Rechnung über die Transportkosten an den Käufer, der die Rechnung innerhalb von 14 Tagen bezahlt.
  6. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Rechnung in irgendeiner Weise zu verrechnen oder die Zahlung auszusetzen. Sofern der Käufer die Rechnung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Käufer sofort in Verzug. Die in Absatz 5 dieses Artikels erwähnte Frist ist eine Frist. Ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung schuldet der Käufer CC die gesetzlichen Handelszinsen (gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) zu den Transportkosten.

Artikel 10 – Rechte an geistigem Eigentum

  1. Alle Rechte an (den Beiträgen zu) CarCollect und/oder der Webseite sind das Eigentum von CC, den Lizenzgebern oder den Teilnehmern; sie sind durch geltende Rechte an geistigem Eigentum geschützt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Datenbankrechte, verwandte Schutzrechte, Markenrechte und Patente. Es ist nicht gestattet, Hinweise oder Angaben zu geistigen Eigentumsrechten zu entfernen, unlesbar zu machen, zu verdecken oder zu verändern.
  2. CC gewährt dem Teilnehmer für die Dauer des Vertrages ein beschränktes, persönliches, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, die auf CarCollect zur Verfügung gestellten Dateien in der Art und dem Format, in dem sie zur Verfügung gestellt werden, einzusehen. Es ist nicht gestattet, Dateien herunterzuladen, zu kopieren, zu verändern, zu veröffentlichen, für direkte oder indirekte kommerzielle Zwecke zu nutzen oder für andere Zwecke als den Handel mit Fahrzeugen über CarCollect zu verwenden, es sei denn, CC oder der jeweilige Rechteinhaber hat seine Zustimmung erteilt.
  3. Der Teilnehmer behält grundsätzlich die ihm zustehenden Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den von ihm auf CarCollect anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellten Dateien. Mit der Bereitstellung von Dateien, Daten und/oder Materialien auf CarCollect gewährt der Teilnehmer CC eine unentgeltliche, unbelastete, übertragbare, unterlizenzierbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz für:
    1. die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung der Dateien, Daten und/oder Materialien im Zusammenhang mit dem Zweck von CarCollect; und
    2. die Nutzung und Vervielfältigung der Dateien, Daten und/oder Materialien (und deren Bereitstellung an Dritte) in beliebigen Medien für Marketing- und/oder Werbezwecke in Verbindung mit CC und/oder CarCollect.
  4. Mit der Annahme der Nutzungsbedingungen erklärt der Teilnehmer, dass er das uneingeschränkte Recht an den in Artikel 9.3 genannten Dateien, Daten und/oder Materialien besitzt und dass er zur Erteilung der Lizenz befugt ist.
  5. Die in Artikel 9.3 genannte Lizenz endet, wenn der Teilnehmer oder CC die betreffenden Dateien, Daten und/oder Materialien aus CarCollect entfernt.
  6. CC bleibt jederzeit berechtigt, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Dateien, Daten und/oder Materialien von den Servern von CC und CarCollect zu entfernen, sei es absichtlich oder unabsichtlich, aus welchem Grund auch immer und ohne Grund, ohne dass CC dem Teilnehmer oder Dritten gegenüber in irgendeiner Weise für eine solche Entfernung haftbar ist.
  7. CC haftet nicht für Handlungen Dritter, die gegen die Nutzungsbedingungen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, oder für sonstige rechtswidrige Handlungen Dritter in Bezug auf die von den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Dateien, Daten und/oder Materialien. Der Teilnehmer stellt CC und alle mit ihm verbundenen Unternehmen und Personen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass die Dateien, Daten und/oder Materialien geltende (geistige Eigentums-)Rechte Dritter verletzen oder in anderer Weise Dritten gegenüber rechtswidrig sind, sowie von allen Ansprüchen, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers ergeben, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

Artikel 11 - Benachrichtigung über rechtswidrige Inhalte

  1. Ein Teilnehmer, der der Meinung ist, dass ein anderer Teilnehmer oder Nutzer auf CarCollect seine Rechte verletzt, teilt dies an CC per E-Mail (an support@carcollect.com), mit so vielen spezifischen Informationen wie möglich, wie beispielsweise: (a) die URL, unter der das verletzende Material auf CarCollect zu finden ist; (b) eine begründete Mitteilung über den Verdacht, dass und warum eine Verletzung stattgefunden hat; (c) Kontaktinformationen des betroffenen Teilnehmers; (d) eine durch Beweise belegte Erklärung, dass die Angaben in der Mitteilung richtig und vollständig sind und - falls es sich um eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums handelt - dass der beschwerdeführende Teilnehmer der Inhaber der betreffenden Rechte des geistigen Eigentums ist und, soweit zutreffend, dass der betreffende Teilnehmer befugt ist, im Namen des Inhabers der Rechte des geistigen Eigentums zu handeln; (e) falls es sich um eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums handelt, eine Beschreibung des Werks, das (angeblich) verletzt wurde, mit einer Spezifizierung dessen, was die Verletzung darstellt.
  2. CC behält sich das Recht vor, die Meldung an die Personen oder juristischen Personen weiterzuleiten, die für den Inhalt, auf den sich die Meldung bezieht, verantwortlich sind.
  3. Stellt sich bei der Meldung heraus, dass der Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist, wird CC ihn entfernen oder unzugänglich machen.
  4. CC behält sich das Recht vor, einer Aufforderung zur Entfernung oder Sperrung des Zugangs zu Inhalten nicht nachzukommen, wenn es begründete Zweifel an der Richtigkeit der Meldung oder an der Rechtmäßigkeit der vorgelegten Beweise hat oder wenn sich die Inhalte, auf die sich die Meldung bezieht, nicht als offensichtlich rechtswidrig erweisen. In diesem Zusammenhang kann CC beispielsweise ein Gerichtsurteil eines zuständigen Gerichts in den Niederlanden verlangen, aus dem hervorgeht, dass der betreffende Inhalt eindeutig rechtswidrig ist. Mit der Einreichung einer Meldung stellt der Beschwerdeführer CC und alle mit ihm verbundenen Unternehmen sowie seine Geschäftsleitung, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Rechtsnachfolger von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Entfernung von Informationen oder deren Unzugänglichkeit frei. Die Entschädigung bezieht sich auch auf alle Schäden und Kosten, die CC im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch erleidet oder erleiden könnte, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - die Erstattung von Kosten für Rechtsbeistand.
  5. CC kann in keiner Weise Partei in einer Streitigkeit zwischen dem Teilnehmer, von dem die Mitteilung stammt, und dem Teilnehmer, auf den sich die Mitteilung bezieht, sein.

Artikel 12 - Kosten der Dienstleistungen Teilnehmer

  1. CC trifft mit dem Teilnehmer eine gesonderte Vereinbarung über den Preis, den CC für seine Dienstleistungen berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer.
  2. Preisanpassungen während der Laufzeit der Vereinbarung werden dem Teilnehmer vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen. Nutzt der Teilnehmer nach Inkrafttreten der Preisänderung weiterhin die Dienste von CC, so wird davon ausgegangen, dass er der Preisänderung zugestimmt hat.

Artikel 13 - Vertragsdauer

  1. Der Vertrag zwischen CC und dem Teilnehmer kommt in dem Moment zustande, in dem CC nach der Registrierung des Teilnehmers über CarCollect diesem die Zugangsdaten (Artikel 4.3) zur Verfügung gestellt hat und/oder - falls dieser Moment früher eintritt - der Teilnehmer die Nutzungsbedingungen akzeptiert hat.
  2. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, kann die Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und CC von jeder Partei schriftlich gekündigt werden, wobei die bereits abgegebenen Gebote und/oder vereinbarten Transaktionen im Sinne von Artikel 7 nicht storniert werden können und - sofern sie den Zuschlag erhalten - abgerechnet werden müssen.
  3. Jede Vertragspartei kann den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Vertragspartei Insolvenz angemeldet hat, ihr ein Moratorium gewährt wurde, sie ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder liquidiert wurde.
  4. Sobald der Vertrag gekündigt wird, hat der Teilnehmer keinen Zugang mehr zu CarCollect und CC kann sein Konto und alle damit verbundenen Daten löschen.

Artikel 14 - Einstellung und Verfügbarkeit von Diensten

  1. Neben anderen (Rechts-)Mitteln, die dem VU zur Verfügung stehen, ist CC jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Erklärung CarCollect in Bezug auf einen, mehrere oder alle Nutzer/Teilnehmer (vorübergehend) einzuschränken, auszusetzen oder ganz oder teilweise außer Betrieb zu setzen, Konten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und/oder zu löschen, Dateien, Daten und/oder Materialien zu löschen, eine Verwarnung auszusprechen, den Dienst zu beenden und die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern, insbesondere, aber nicht ausschließlich, sofern gilt: (b) CC ist der Ansicht, dass die Handlungen des Nutzers dem Nutzer, anderen Nutzern oder Teilnehmern, CC oder Dritten Schaden zufügen oder eine Haftung begründen können. CC ist hierfür unter keinen Umständen haftbar.
  2. Ein Teilnehmer kann auf der dafür vorgesehenen Seite von CarCollect eine Bewertung über seine Erfahrungen mit einem Verkäufer oder einem Käufer abgeben. Diese Bewertungen sind für alle Teilnehmer und Nutzer zugänglich. CC ist nicht für den Inhalt der Rezensionen verantwortlich. CC behält sich das Recht vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen und/oder zu löschen und Straftaten zu melden.

Artikel 15 - Bewertungsbericht; Keine Garantien

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, korrekte Angaben zu dem angebotenen Fahrzeug zu machen und insoweit den sogenannten Bewertungsbericht, den CC auf CarCollect zur Verfügung stellt, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Verkäufer muss ausreichend recherchieren und sich ausreichend informieren, bevor er ein Inserat auf CarCollect schaltet. CC prüft die in den Inseraten eingestellten Daten nicht und übernimmt dafür keine Gewähr. Der Verkäufer bleibt zu jeder Zeit verantwortlich für die Informationen, die im Inserat und/oder im Bewertungsbericht angegeben sind.
  2. Der Verkäufer gibt in seiner Anzeige den Zustand des Fahrzeugs mithilfe von Emojis an, die die Zahlen eins (1) bis fünf (5) jeweils für (a) das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs und (b) den technischen Zustand des Fahrzeugs repräsentieren.
  3. Der Verkäufer stellt innerhalb des Inserats klare Fotos von sichtbaren Schäden am Fahrzeug zur Verfügung, um den Käufer vollständig und genau über den Zustand des Fahrzeugs zu informieren.
  4. Ist der Verkäufer mit dem Käufer nicht einverstanden, dass das vom Käufer gekaufte Fahrzeug den berechtigten Erwartungen des Käufers entspricht, können sie - gemeinsam oder nicht - CC auffordern, einen unabhängigen Gutachter mit einer Inspektion zu beauftragen, der ein verbindliches Gutachten darstellt. Die Kosten für dieses Gutachten belaufen sich auf 150 € (ohne MwSt.).
  5. Wird CC gebeten, einen unabhängigen Gutachter gemäß Artikel 14.4 zu beauftragen, teilt CC den Parteien die Bedingungen mit, unter denen der betreffende Gutachter seine Arbeit ausführt, und beide Parteien zahlen - vorbehaltlich einer Einigung über die Beauftragung des Gutachters, die Bedingungen, unter denen er tätig wird, und nach Erhalt einer Vorschussrechnung von CC - einen Betrag von 150 € (ohne MwSt.). Der von CC hinzuzuziehende Gutachter gibt in seiner verbindlichen Stellungnahme an, auf wessen Rechnung der Teil der Vorauszahlung von 150 € geht, wonach CC eine etwaige Überzahlung an den Käufer und/oder den Verkäufer zurückzahlt.

Artikel 16 - Haftungsbeschränkungen

  1. CC haftet nicht für Schäden aufgrund eines (zurechenbaren) Mangels bei der Erfüllung des Vertrages, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung von CarCollect oder der Unmöglichkeit der Nutzung von CarCollect und/oder einer damit zusammenhängenden Dienstleistung von CC ergeben, oder aufgrund einer rechtswidrigen Handlung oder anderweitig, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist, es sei denn, es liegt Vorsatz seitens CC vor. CC weist ausdrücklich darauf hin, dass (auch) keine Haftung für Schäden übernommen wird, die durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben auf CarCollect oder durch die Nutzung der über CarCollect gekauften Fahrzeuge entstehen.
  2. Soweit eine Haftung von CC besteht, ist diese Haftung gegenüber dem Teilnehmer, gleich aus welchem Grund, stets auf 3.000 € (in Worten: dreitausend Euro) begrenzt. CC haftet in keinem Fall für Folgeschäden, einschließlich reiner Vermögensschäden, Umsatz- und Gewinneinbußen, Datenverlusten und immateriellen Schäden, die im Zusammenhang mit den von CC erbrachten Leistungen und/oder der Nutzung von CarCollect stehen oder daraus entstehen.
  3. Voraussetzung für das Entstehen eines Entschädigungsanspruchs ist, dass der Teilnehmer CC den Schaden schnellstmöglich, jedoch innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Schadens, schriftlich meldet. Schäden, die CC außerhalb dieser Frist zur Kenntnis gebracht werden, können nicht ersetzt werden, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass er nicht in der Lage war, den Schaden früher zu melden.
  4. Ein Entschädigungsanspruch gegenüber CC verjährt bereits mit Ablauf von sechs (6) Monaten nach Entstehen des Anspruchs.

Artikel 17 - Anspruchsfreistellung und Vertragsstrafe

  1. Der Teilnehmer stellt CC von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf Schäden beziehen, die entstanden sind durch:

    a. den Abschluss eines Geschäfts auf der Grundlage einer Anzeige;

    b. die Nutzung von über CarCollect gekauften Fahrzeugen;

    c. die (vermeintliche) Rechtsverletzung und/oder sonstige Rechtswidrigkeit der (Inhalte der) Anzeige und/oder des angebotenen Fahrzeugs.

  2. Die Entschädigung bezieht sich auch auf alle Schäden und Kosten, die CC im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch entstehen, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - die Erstattung von Kosten für juristischen Beistand.
  3. Für jeden zurechenbaren Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Teilnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € an CC zu zahlen, unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz im Falle eines höheren Schadens seitens CC.
  4. CC und der Nutzer handeln, soweit sie personenbezogene Daten verarbeiten, im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 (AVG). Der Nutzer garantiert, dass, soweit er CC personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, dies in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO, erfolgt.

Artikel 18 – Übrige Bestimmungen

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam und gültig.
  2. Der Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben können, werden dem zuständigen niederländischen Gericht im Bezirk Zeeland-West Brabant, Standort Middelburg, vorgelegt.

Fassung: November 2024

 

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN CARCOLLECT

Artikel 1 - Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

Inserat: ein von einem Verkäufer auf CarCollect geschaltetes Inserat zum Zwecke des Verkaufs eines Fahrzeugs;

Gebot: ein vom Käufer abgegebenes Gebot für ein Fahrzeug, das von einem Verkäufer über CarCollect angeboten wird;

CarCollect: die Online-Automobilplattform, über welche die Bewertung und der Handel mit Fahrzeugen sowie deren administrative Abwicklung erfolgt;

CC: CarCollect B.V., mit Sitz (4707 ZH) Roosendaal, Bovendonk 15 (Handelskammernummer: 22039448);

Kunde: eine dem Verkäufer bekannte Person, die sein Fahrzeug über CarCollect dem Verkäufer zum Kauf anbietet;

Kaufpreis: Der Gesamtpreis, zu dem ein Fahrzeug vom Verkäufer an den Käufer verkauft wird. Dieser Preis setzt sich aus dem Grundpreis (dem Gebot oder der Preisvorstellung des Verkäufers) und zusätzlichen Kosten zusammen;

Käufer: Die Partei, die ein Gebot auf ein über CarCollect angebotenes Fahrzeug abgibt oder ein Fahrzeug über CarCollect kauft;

Partei(en): ein Verkäufer und/oder ein Käufer;

Transaktion/Geschäft(e): der (Kauf-)Vertrag, der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer über CarCollect zustande kommt, entweder weil der Verkäufer ein Gebot des Käufers annimmt oder weil der Käufer den vom Verkäufer festgesetzten Preis für ein Fahrzeug bietet;

Verkäufer: die Partei, die ein Fahrzeug mithilfe CarCollect anbietet und/oder verkauft;

Fahrzeug(e): ein motorisiertes oder nicht motorisiertes Fahrzeug, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Motorräder, Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen, Lkw, Anhänger, Mopeds und Fahrräder mit Motorunterstützung, Traktoren, Anhänger, etc.;

Bedingungen: diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von CarCollect;

Webseite: die Webseite www.carcollect.com, die sich im Besitz von CC befindet.

Artikel 2 - Allgemeines

  1. Die Dienstleistung von CC ermöglicht es einem Verkäufer, Fahrzeuge über CarCollect zu handeln. CC selbst ist kein Anbieter von Fahrzeugen auf CarCollect und ist daher nicht Partei des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Geschäfts. CC vermittelt nur zwischen Käufern und Verkäufern von Fahrzeugen. CC haftet nicht für Schäden, die durch über CarCollect abgeschlossene Geschäfte oder gehandelte Waren entstehen.
  2. CC hat das Recht, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
  3. Für alle Angebote und Geschäfte des Verkäufers gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen, ungeachtet eines (früheren) Hinweises des Käufers auf seine eigenen oder anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Verkäufer weist hiermit ausdrücklich alle vom Käufer für anwendbar erklärten (allgemeinen) Geschäftsbedingungen zurück. Abweichend vom ersten Satz dieses Artikels ist es möglich, dass der Verkäufer andere (allgemeine) Geschäftsbedingungen, die nicht den vorliegenden Geschäftsbedingungen entsprechen, für die Geschäfte für anwendbar erklärt. In diesem Fall sind die (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des Verkäufers maßgebend.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam und gültig.

Artikel 3 - Vertragsabschluss des Geschäfts

  1. Über CarCollect kann der Verkäufer ein Inserat aufgeben.
  2. Käufer können über CarCollect ein Gebot auf ein Inserat abgeben. Ein Gebot für ein in einem Inserat angebotenes Fahrzeug ist für den Verkäufer nicht bindend. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, ein Gebot anzunehmen, es sei denn, der Verkäufer bietet das Fahrzeug zu einer konkreten Preisvorstellung an und der Käufer hat diese Preisvorstellung geboten.
  3. Das Geschäft zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt zustande, wenn (a) der Verkäufer ein Gebot annimmt, indem er das Fahrzeug über CarCollect an den Käufer vergibt, oder (b) wenn der Käufer den vom Verkäufer angegebenen Preis geboten hat. Ist der Verkäufer (noch) nicht im Besitz des Fahrzeugs, wird das Geschäft unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass das Fahrzeug vom Kunden an den Verkäufer geliefert wird.
  4. Der Verkäufer wird alles tun, was vernünftigerweise von ihm verlangt werden kann, um den Kunden zu veranlassen, das Fahrzeug an den Verkäufer zu liefern. Außer in Fällen höherer Gewalt schuldet der Verkäufer dem Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises, mindestens jedoch 1.000 €.
  5. Der Käufer schuldet dem Verkäufer für jedes Geschäft einen Betrag von 75 € ohne Mehrwertsteuer für Verwaltungskosten.
  6. Ein vom Käufer abgegebenes Gebot kann nicht zurückgenommen werden, es sei denn, (1) es liegt ein offensichtlicher Irrtum vor und der Käufer benachrichtigt CC per E-Mail (an support@carcollect.com) innerhalb einer Stunde nach Abgabe des Gebots und es ist für CC - nach eigenem Ermessen - eindeutig zu erkennen, dass es sich um einen offensichtlichen Irrtum handelt, oder (2) alle beteiligten Parteien sind mit der Rücknahme des Gebots einverstanden.
  7. Wird das Inserat aufgrund des Ablaufs des Schaltungszeitraums oder aus einem anderen Grund entfernt, werden auch die zugehörigen Gebote entfernt.
  8. Der Verkäufer kann darauf vertrauen, dass ein Gebot des Käufers von einer vom Käufer bevollmächtigten Person abgegeben wird. Der Käufer gewährleistet, dass alle Nutzer eines Kontos oder Unterkontos, das CC dem Käufer gewährt hat, befugt sind, im Namen des Käufers zu handeln. Gebote, die von einer unbefugten Person abgegeben werden, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

Artikel 4 - Kaufpreis

  1. Alle Gebote und Preisvorstellungen sind Grundpreise ohne eventuell anfallende zusätzliche Kosten. Bei der Gebotsabgabe wird eine Kalkulation angezeigt, welche zusätzlichen Kosten anfallen oder anfallen können, wie z.B. Verwaltungskosten, Umsatzsteuer (und andere staatliche Abgaben), Kosten für Transport, Versicherung, Montagearbeiten, Wartungs- und Inspektionsarbeiten und andere Kosten für die Verkehrssicherheit. Auf diese Weise wird der (angebotene) Kaufpreis ermittelt.
  2. Eine Preisänderung ist kein Grund, das Geschäft aufzulösen.
  3. Das Inserat setzt die Lieferung des gekauften Fahrzeugs an den Geschäftssitz des Verkäufers voraus.

Artikel 5 - Zahlung

  1. Sobald das Fahrzeug, das Gegenstand des Geschäfts ist, vom Kunden an den Verkäufer zurückgegeben wurde und die aufschiebende Bedingung von Artikel 3.3 weggefallen ist, vermerkt der Verkäufer den Status des Fahrzeugs in CarCollect als „Abgegeben“. Der Verkäufer erhält dann eine Rechnungsanforderung von CC, woraufhin der Verkäufer die Rechnung über den Kaufpreis innerhalb von fünf Werktagen in CarCollect hochlädt. CC leitet die entsprechende Rechnung an den Käufer weiter, der die Rechnung innerhalb von fünf Arbeitstagen an den Verkäufer bezahlt.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Kaufpreis in irgendeiner Weise zu verrechnen oder die Zahlung auszusetzen.
  3. Zahlt der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nach Erhalt der in Absatz 1 genannten Rechnung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt hat, ist der Käufer mit sofortiger Wirkung in Verzug. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Verkäufer ist nicht dazu verpflichtet, den Käufer in Verzug zu setzen, und der Käufer schuldet dem Verkäufer die gesetzlichen Handelszinsen (gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) auf den Kaufpreis ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung.
  4. Kommt eine der Parteien einem Geschäft oder einer sonstigen Verpflichtung nicht nach, so hat die andere Partei CarCollect davon in Kenntnis zu setzen. CarCollect steht es frei, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn dies ihrem Wunsch entspricht.
  5. Ist der Verkäufer gezwungen, einen Dritten mit der Eintreibung seiner Forderung gegenüber dem Käufer zu beauftragen, trägt der Käufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten dafür. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % des nicht gezahlten Betrags festgesetzt, mindestens jedoch auf 1.000 € (ohne MwSt.). Sind die im Zusammenhang mit einem Verfahren tatsächlich angefallenen Kosten höher als ein etwaiger Prozesskostenbescheid, so hat der Käufer die tatsächlichen Kosten zu tragen. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.

Artikel 6 – Rücktritt (Stornierung) vom Geschäft

  1. Möchte eine der Parteien, nachdem der Verkäufer das Angebot des Käufers angenommen hat, das abgeschlossene Geschäft stornieren, muss sie dies der anderen Partei schriftlich mitteilen. Unter Stornierung wird auch die (vorzeitige) Rücknahme eines Gebots verstanden, das der Käufer für ein Fahrzeug abgegeben hat. Die stornierende Partei schuldet dann Stornierungskosten (Vertragsstrafe) in Höhe von 15 % des Gebots des Käufers (d. h. des Kaufpreises abzüglich der zusätzlichen Kosten), mindestens jedoch 1.000 €, zuzüglich - sofern der Käufer die Partei ist, die das Geschäft storniert hat - eines Betrags von 75 € (ohne MwSt.) für Verwaltungskosten.
  2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Stornierungskosten sind von der stornierenden Partei innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach der Stornierung des Geschäfts an die andere Partei zu zahlen, wobei für jeden Tag, an dem die Zahlung nicht erfolgt, eine zusätzliche Geldbuße von 75 € fällig wird. Dies gilt unabhängig von den Bestimmungen über die Inkassokosten gemäß Artikel 5 Absatz 5.

Artikel 7– Lieferung des Fahrzeugs

  1. Nachdem der Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt hat, wird die Bearbeitung der Dokumente (einschließlich der Entschädigung) vom Verkäufer innerhalb von fünf Arbeitstagen durchgeführt.
  2. Das Fahrzeug wird dann - sofern nicht anders schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart - an den Geschäftssitz des Verkäufers geliefert.
  3. Das (voraussichtliche) Lieferdatum des Fahrzeugs wird vom Verkäufer im Inserat angegeben und ist Teil des Geschäftsabschlusses. Ändert sich dieser Termin, so wird der Verkäufer diesen Termin auch im Inserat schnellstmöglich ändern, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Überschreitung des ursprünglich vom Verkäufer erwarteten Liefertermins.
  4. Wenn der Verkäufer den geänderten Liefertermin in CarCollect nicht gemäß Artikel 6.4 der CarCollect-Nutzungsbedingungen (rechtzeitig) angepasst hat und der (voraussichtliche) Liefertermin überschritten wurde, ohne dass der Verkäufer den Käufer informiert hat, ist der Käufer berechtigt, den Verkäufer schriftlich in Verzug zu setzen und die Erfüllung des Geschäfts unter Einhaltung einer Mindestfrist von vierzehn Tagen zu verlangen.
  5. Liefert der Verkäufer dem Käufer das Fahrzeug nicht innerhalb der vom Käufer gesetzten Frist, ist der Käufer berechtigt, das Geschäft zu beenden.
  6. Eine vorzeitige Lieferung durch den Verkäufer ist immer zulässig.
  7. Der Käufer muss das Fahrzeug innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Mitteilung, dass es zur Abholung bereitsteht, abholen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Das Risiko des Fahrzeugs geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem das Fahrzeug vom Käufer oder in seinem Namen abgeholt wird, oder nach Ablauf der vorgenannten Frist.
  8. Ist die in Absatz 7 genannte Frist verstrichen, ohne dass das Fahrzeug abgeholt wurde, geht das Fahrzeug von diesem Zeitpunkt an auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer kann auch eine Gebühr für die Lagerkosten in Höhe von 20 € für jeden Tag oder Teil eines Tages, an dem das Fahrzeug nicht abgeholt wurde, berechnen. Darüber hinaus können dem Käufer weitere Kosten, die dem Verkäufer entstehen, wie z. B. Transportkosten, in Rechnung gestellt werden.
  9. Die Parteien können - abweichend von Absatz 1 dieses Artikels - vereinbaren, dass ein Fahrzeug (a) durch den Transportpartner von CC gemäß Artikel 9 der Nutzungsbedingungen oder (b) durch den Verkäufer transportiert wird, wobei der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt.

Artikel 8 – Eigentumsvorbehalt

  1. Das an den Käufer gelieferte Fahrzeug bleibt Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten fälligen Kaufpreis bezahlt hat.
  2. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Forderungen, die der Verkäufer gegen dem Käufer hat (oder haben wird), weil der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt hat, wie z. B. die Zahlung von Geldbußen, Zinsen und Kosten.
  3. Solange das Eigentum an den gelieferten Fahrzeugen nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf er diese Fahrzeuge nicht verpfänden, ihr Eigentum übertragen oder einem Dritten ein anderes Recht daran einräumen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich jedes Ereignis zu melden, das den Verkäufer in seinem Interesse als Eigentümer der Fahrzeuge schädigt oder schädigen könnte.
  4. Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des Eigentumsvorbehalts an einem Fahrzeug gegen den Verkäufer geltend machen können.
  5. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach oder hat der Verkäufer guten Grund zu der Annahme, dass er dies tun wird, kann der Verkäufer das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Fahrzeug zurücknehmen. Danach wird dem Käufer der Marktwert des Fahrzeugs gutgeschrieben, der ermittelt wird, indem das Fahrzeug erneut über CarCollect zum Verkauf angeboten wird. Die Gutschrift darf niemals den ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeugs übersteigen. Die Kosten für die Rücknahme werden von dem gutzuschreibenden Betrag abgezogen. Besteht eine Forderung wegen Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, wird diese ebenfalls von dem gutzuschreibenden Betrag abgezogen.

Artikel 9 - Auflösung des Geschäfts

  1. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Geschäft nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer schriftlich Gelegenheit zu geben, seinen Verpflichtungen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt dieser Inverzugsetzung nachzukommen. Kommt der Käufer diesen nicht noch nach, ist der Verkäufer berechtigt, nach Ablauf der in dieser Inverzugsetzung gesetzten Frist das Geschäft schriftlich aufzulösen.
  2. Wird das Geschäft storniert, kann der Verkäufer - ohne Inverzugsetzung und ohne Einschaltung eines Gerichts - vom Käufer die sofortige Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen. Die Höhe dieses Betrags beträgt 15 % des vereinbarten Kaufpreises, mindestens jedoch 1.000 €, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, vollen Schadenersatz zu verlangen.
  3. In den folgenden Fällen ist der Verkäufer berechtigt, das Geschäft mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Inverzugsetzung aufzulösen:
    • wenn ein Antrag auf Insolvenz des Käufers gestellt wird oder wenn der Käufer in Konkurs geht,
    • wenn der Käufer einen Zahlungsaufschub beantragt oder erhält,
    • wenn der Käufer seinen Betrieb einstellt und/oder wenn sein Vermögen beschlagnahmt wird,
    • wenn der Käufer ansonsten die Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder einen Teil davon verliert.

Artikel 10 – Höhere Gewalt

  1. Wird die Ausführung des Geschäfts für den Verkäufer aufgrund höherer Gewalt unmöglich, kann der Verkäufer schriftlich vom Geschäft (sofern es noch nicht ausgeführt wurde) zurücktreten, sofern die Situation der höheren Gewalt mindestens einen (1) Monat andauert.

Artikel 11 - Bereitstellung von Informationen, Recht auf Beschwerde und Einsichtnahme

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zutreffende, sachliche Angaben zum Fahrzeug zu machen und insoweit das Bewertungsgutachten (§ 14 Nutzungsbedingungen von CarCollect) vollständig und wahrheitsgemäß unter Verwendung des von CC auf CarCollect zur Verfügung gestellten Musterformulars auszufüllen. Der Käufer kann sich auf die Informationen des Verkäufers verlassen und ihnen vertrauen.
  2. Sind dem Verkäufer (technische) Mängel bekannt oder sollten diese ihm bekannt sein, muss der Verkäufer diese Mängel melden. Es ist zu beachten, dass es sich bei den auf CarCollect angebotenen Fahrzeugen um Gebrauchtwagen handelt. Der Käufer muss daher damit rechnen, dass die Fahrzeuge übliche Gebrauchsspuren und/oder leichte Beschädigungen aufweisen.
  3. CC prüft und garantiert nicht die in den Inseraten eingestellten Fahrzeuge und/oder Daten. Die Verkäufer bleiben zu jeder Zeit verantwortlich für die Informationen, die sie im Inserat und/oder im Bewertungsbericht angeben.
  4. Ist der Käufer der Meinung, dass das gekaufte Fahrzeug den vereinbarten Bedingungen innerhalb des Geschäfts nicht erfüllt, muss er den Verkäufer innerhalb von 48 Stunden, nachdem der Grund für die Beanstandung entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, beanstanden. Diese Frist beginnt in jedem Fall ab dem Zeitpunkt der Übergabe des gekauften Fahrzeugs an den Käufer, einschließlich des Zeitpunkts, zu dem der Spediteur das Fahrzeug im Namen des Käufers beim Verkäufer abholt. Erfolgt keine rechtzeitige Beanstandung durch den Käufer, verfallen alle Ansprüche. Diese Ansprüche erlöschen auch, wenn das Fahrzeug vom Käufer oder in dessen Auftrag gereinigt, transportiert oder verkehrssicher gemacht wird, während die Beanstandung noch anhängig ist.
  5. Wird das Fahrzeug vom Käufer oder in dessen Auftrag in einem Fahrzeug beim Verkäufer abgeholt, erlischt das Beanstandungsrecht, sobald das Fahrzeug das Gelände des Verkäufers verlässt.
  6. Im Falle einer rechtzeitigen Beanstandung muss der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit geben, die Beanstandung zu überprüfen. Stellt der Verkäufer fest, dass die Beanstandung gerechtfertigt ist, so beraten die Parteien miteinander über eine einvernehmliche Lösung für die vom Käufer festgestellten Mängel. Wird diese Lösung nicht gefunden, können die Parteien - gemeinsam oder anderweitig - CC auffordern, einen unabhängigen Dritten mit der Durchführung einer Inspektion und der Erstellung eines verbindlichen Gutachtens gemäß Artikel 14 der CarCollect-Nutzungsbedingungen zu beauftragen.
  7. Ergibt die gemäß Absatz 6 durchgeführte Inspektion, dass der Käufer berechtigte Einwände erhoben hat, ist der Käufer nicht verpflichtet, das Fahrzeug in Besitz zu nehmen, und die Kosten der Inspektion gehen zu Lasten des Verkäufers, es sei denn, der von CC beauftragte unabhängige Gutachter entscheidet anders. Die Parteien sind berechtigt, das Geschäft zu ändern, indem sie die Bedingungen, unter denen sie noch ausgeführt werden kann, abändern.
  8. Ergibt die Inspektion, dass der Käufer irrtümlich einen Einwand erhoben hat, ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von zwei Tagen nach Ausstellung des Inspektionsberichts abzunehmen. Die Kosten der Inspektion gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, der von CC beauftragte unabhängige Gutachter entscheidet anders.
  9. Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtungen oder zur Aufrechnung.
  10. Rechtzeitig eingereichte Beanstandungen werden nicht berücksichtigt, falls sich herausstellt, dass nach der Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer (den Spediteur) Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, es sei denn, der Verkäufer hat vorher ausdrücklich schriftlich seine Zustimmung erteilt.
  11. Macht der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch geltend, obgleich er wusste oder hätte wissen müssen, dass nach der Lieferung Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, gilt dies als Betrug. Im Falle von Betrug schuldet der Käufer dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 €.

Artikel 12 – Haftungsbeschränkungen

  1. Der Käufer kann nur Ersatz für solche Schäden verlangen, die vorhersehbare und unmittelbare Folge eines zurechenbaren Mangels des Verkäufers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Geschäft sind. Folgeschäden oder indirekte Schäden, die der Käufer erleidet, werden nicht ersetzt; zu diesen Schäden gehören auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Handelsverluste, Verzugsschäden (mit Ausnahme der gesetzlichen Zinsen) und Schäden aufgrund von Wertverlusten.
  2. Der vom Verkäufer zu ersetzende Schaden ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der von der Versicherung des Verkäufers ausgezahlt wird, in jedem Fall aber auf einen Höchstbetrag von 3.000 €.
  3. Jeder andere Anspruch auf Schadenersatz, gleich auf welcher Grundlage, ist ausgeschlossen.
  4. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Verkäufer haftet aufgrund dieses Artikels.

Artikel 13 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist niederländisches Recht anwendbar.
  2. Für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Transaktion ist ausschließlich das Gericht von Zeeland-West Brabant in Middelburg zuständig.

Fassung November 2024